Liebe Fischerfreunde,
selbstverständlich können Sie Ihrem Angelhobby auch im Urlaub oder Ihrer Freizeit an unseren Gewässern nachgehen.
Um den Tierschutz und die waidgerechte Fischerei sicher zu stellen, verlangt
der Fischereiverein ab sofort für die Ausstellung einer Fischereierlaubnis den Nachweis der Ablegung einer Fischerprüfung! Dies geschieht durch die Vorlage des Fischereischeines auf
Lebenszeit oder dem Fischereischein auf Lebenszeit mit der Begrenzung für 5 Jahre.
Nicht mehr akzeptiert wird der Jahresfischereischein mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten, für dessen Ausstellung der Nachweis über die Ablegung einer Fischerprüfung nicht erbracht werden
muss! Des Weiteren werden keine ausländischen Fischereischeine und/oder Erlaubniskarten akzeptiert.
Bitte beachten Sie die vereinsinternen Regelungen für unsere Gewässer zum "Schnupperfischen":
Lautersee & Schmalensee:
Das "Schnupperfischen" ist von 10 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers mit Tages-/Wochenerlaubnisschein gestattet. Die Jugendlichen müssen in diesem Fall keinen Erlaubnisschein erwerben. Es darf die maximale Rutenanzahl von zwei nicht überschritten werden. ( z.B. Kind/Jugendlicher 1 Handhangel, Begleitperson 1 Handangel )
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres ist der Besitz eines deutschen Fischereischeins für Erwachsene erforderlich, es ist dann keine erwachsene Begleitperson mehr nötig. Der/die Jugendliche müssen in diesem Fall einen eigenen Erlaubnisschein erwerben.
Isar bei Krün mit Stauseen:
Das "Schnupperfischen" ist von 10 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers gestattet.
An der Isar bei Krün ist lediglich eine Handangel erlaubt. Somit darf entweder das Kind/der/die Jugendliche ODER die erwachsene Begleitperson angeln!
Die Jugendlichen müssen in diesem Fall keinen Erlaubnisschein erwerben.
Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann ohne erwachsene Begleitperson eine Tageserlaubnis erworben werden, auch wenn der/die Jugendliche bereits im Besitz des Fischereischeins ist.
Die Begleitperson steht für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ein, insbesondere für den Tierschutz und muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer besitzen!
Die Regelung für die Isar Krün mit Stauseen wurde in Absprache mit dem Kreisfischereiverein GAP e.V. getroffen und damit gilt eine einheitliche Regelung für beide Vereine an diesem Gewässer.
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Gewässer
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Preise
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Lautersee
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Tageskarte (Zwei Handangeln) |
25 €
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Wochenkarte (Zwei Handangeln) |
125 €
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Schmalensee
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Tageskarte (Zwei Handangeln) |
22 €
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Wochenkarte (Zwei Handangeln) |
110 €
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Isar Krün
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Tageskarte (Eine Handangel; Anzahl der Karten beschränkt) |
36,00 €
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Kartenausgabestellen
Schlüsseldienst Fischer
(Isar, Schmalensee und Lautersee)
Obermarkt 30
82481 Mittenwald
Tel.: 08823 / 5551
www.schluessel-fischer.com
[email protected]
Tabak Trafik
Steffan & Co. KG
(nur Lautersee und Schmalensee)
Innsbruckerstraße 48 - Zollamt (Landesgrenze)
6108 Scharnitz
Tel.: +43-5213 / 5306 / 5250
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo-So: 7:00 - 19:00 Uhr
Fischereiverein Mittenwald oberes Isartal e.V.
1. Vorstand Christian Wocher
Arnspitzstr. 3
82481 Mittenwald