Schmalensee

Der Schmalensee ist ebenfalls im Besitz der Fam. Neuner, hat eine Größe von 7,5 ha und ist bis zu 2,5 m tief. Er wird seit 14.09.1965 von unserem Verein bewirtschaftet.
Im See kommen Karpfen, Schleien, Barsche, Rotfedern, Rotaugen, Hechte, Zander, Aale und Grasfische vor.
Der Uferbereich ist teilweise mit Schilf und Binsen bewachsen.

 

 

 

 

   

Karpfen    40 cm ( keine Schonzeit )         

Hecht         50 cm ( 15.02. - 30.04. )                             

Zander      50 cm ( 15.02. - 30.04. )                       

Forelle      30 cm ( 15.12. - 15.03. )

Aal              50 cm ( 01.10. - 31.12. )

Schleie     30 cm ( 01.05. - 30.06. )

 


Ausgabe der Fischereierlaubnisscheine ab 01. Mai - 30. September


 

Fischereiordnung:
1.   Bei drei gefangenen Fischen, die einem Mindestmaß unterliegen, ist das Fischen sofort einzustellen.
2.   Das Hältern gefangener Fische ist verboten.
3.   Jeder maßig gefangene Fisch ist dem Wasser zu entnehmen, sein Fang muss sofort mit Kugelschreiber in den Erlaubnisschein

      eingetragen werden.
4.   Untermaßige Fische sind sofort und schonendst zurückzusetzen.
5.   Tote Fische und Teile von Fischen dürfen nicht in die Gewässer eingebracht werden.
6.   Jede erlaubte Handangel darf nur eine Anbissstelle haben.
7.   Verboten ist der Fischfang zur Nachtzeit (1½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang).
8.   Fischereischein und Erlaubnisschein sind der Polizei, den Fischereiaufsehern und den Fischereiberechtigten auf Verlangen       

      vorzuzeigen. 
9.   Die Kontrollen erstrecken sich auch auf Fangergebnisse und Angelgerät.    
11. Der Fischereierlaubnisschein ist nicht übertragbar und wird bei Verstößen gegen das Fischereigesetz 
       in Bayern und diese Fischereiordnung ersatzlos eingezogen.
12. Lebender und nicht diesem Gewässer entnommener Köderfisch ist verboten.
13. Anfüttern verboten.
14. Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch vertauscht werden.
15. Der Erlaubnisschein ist nach Beendigung des Fischens in den Briefkasten an der Fischerhütte einzuwerfen.

      Nichtbefolgen schließt ein erneutes Ausstellen eines Erlaubnisscheines aus.
16. Der Fischereiverein Mittenwald Oberes Isartal e.V. haftet gegenüber einer dritten Person für keinerlei Unfälle und Schäden.
17. Das Fischen mit dem Ruderboot, Belly Boot, Kayak o. ä. ist verboten.
18. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur an den zwei dafür vorgesehenen Parkplätzen erlaubt.
       Nicht auf der Grünanlage an der Fischerhütte!
19. Das Nächtigen in Wohnmobilen und Zelten am See ist verboten. 
20. Feuermachen und Grillen ist aus Feuerschutzgründen nicht erlaubt.
21. Untermaßige und nicht mehr lebensfähige Fische sind unverzüglich in die Fangliste einzutragen und später einer sinnvollen

      Verwertung zuzuführen. Die Fische werden dem täglichen Fanglimit angerechnet.

 

Das "Schnupperfischen" ist  von 10 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers mit Tages-/Wochenerlaubnisschein gestattet. Die Jugendlichen müssen in diesem Fall keine Fischereiabgabe entrichten. Es darf die maximale Rutenanzahl von zwei nicht überschritten werden. ( z.B. Kind/Jugendlicher 1 Handhangel, Begleitperson 1 Handangel )

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres ist der Besitz eines Fischereischeins zwingend erforderlich, es ist dann keine erwachsene Begleitperson mehr erforderlich. Der/die Jugendliche müssen in diesem Fall einen eigenen Erlaubnisschein erwerben. 

 

Die Begleitperson steht für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ein, insbesondere für den Tierschutz und muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer besitzen!

 

Gewässerkarte